AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 
 
 

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von immotrailer – Streetsmart Consulting & Investment GmbH (nachfolgend „immotrailer“) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Produkte.

1.2

Sie gelten als vereinbart mit dem Erhalt des Angebots bzw. der Annahme des Angebots von immotrailer durch den/die Auftraggeber:in bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung von immotrailer durch den/die Auftraggeber:in.

1.3

Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen von immotrailer.

 
 
 

2. Leistungen von immotrailer, Rechte und Pflichten des/der Auftraggebers:in

2.1

Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der Arbeit im Ermessen von immotrailer.

2.2

Bei der Ausführung der Arbeiten kann immotrailer Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Kameraleute, Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.).

2.3

Der/die Auftraggeber:in erkennt an, dass es sich beim von immotrailer gelieferten Bild- und Tonmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt und somit alle Rechte zeitlich und örtlich uneingeschränkt liegen.

2.4

Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die von dem/der Auftraggeber:in in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.

2.5

Digital hergestellte Bilder und Videos, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum von immotrailer. Der/die Auftraggeber:in hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.

2.6

Der/die Auftraggeber:in hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.

2.7

Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 10 Werktagen nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.

2.8

Der/die Auftraggeber:in ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Objekte und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.

2.9

Kommt der/die Auftraggeber:in der Verpflichtung (gemäss Ziffer 2.8) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesession weniger als 48 Stunden vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat immotrailer Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesession. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin hat immotrailer Anspruch auf 100% des vereinbarten Honorars.

2.10

Es obliegt nicht immotrailer, die Zustimmung (Model Release) der aufzunehmenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der/die Auftraggeber:in die Personen oder Orte bezeichnet hat, die aufzunehmen sind.

2.11

immotrailer darf den/die Auftraggeber:in sowie die für den/die Auftraggeber:in ausgeführten Arbeiten als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer Form (Webseite, Social Media).

2.12

Wenn ein Angebot nicht angenommen wird, aber das von immotrailer ausgearbeitete Konzept und somit die erbrachte Leistung mit einem Dritten umgesetzt wird, behält sich immotrailer das Recht vor, den geleisteten Aufwand bis zu einer Höhe von max.4h mit einem Stundensatz von CHF 225.00 zu berechnen.

 
 
 

3. Nutzungsrechte

3.1

Der/die Auftraggeber:in erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den/die Auftraggeber:in an Dritte. Nach Beendigung der Zusammenarbeit kann der/die Auftraggeber:in die Nutzungsrechte dauerhaft und uneingeschränkt zu marktüblichen Konditionen gesondert erwerben.

3.2

Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der/die Auftraggeber:in verpflichtet, immotrailer eine Nutzungslizenz zu bezahlen.

3.3

immotrailer kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen.

3.4

Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch immotrailer für eigene Zwecke, sorgt immotrailer dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

3.5

Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des/der Auftraggeber:in müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

3.6

Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von immotrailer gestattet.

3.7

Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder gefilmt werden.

3.8

Bei Verwendung des Werks ausserhalb des üblichen Einsatzzweckes hat der/die Auftraggeber:in für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.

3.9

immotrailer archiviert das komplett Material (Rohdaten, bearbeitete Daten, Tonspuren, Logos und Grafken etc.) für einen Zeitraum von mind. 12 Monaten. immotrailer behält sich das Recht vor, die Daten nach Ablauf dieser Frist zu löschen. Der/die Auftraggeber:in kann eine längere Frist beantragen. immotrailer behält sich vor, für die weitere Speicherung jährlich eine Pauschale von CHF 180 netto zu berechnen.

 
 
 

4. Haftung

4.1.

immotrailer haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.

4.2.

Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 4.1) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen von immotrailer.

4.3

Bei Ansprüchen gegen immotrailer seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 2.10) dem/der Auftraggeber:in ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

4.4.

Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.

 
 

5. Honorar

5.1

Wenn nicht anders vereinbart, ist das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar zahlbar innert 10 Tagen ab Rechnungstellung bzw. vor Produktionsbeginn zu zahlen.

5.2

Alle Preisangaben in Angeboten gelten wenn nicht anders angegeben oder vereinbart exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird mit der Rechnungsstellung fällig.

5.3

Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen Vorleistungen von immotrailer, hat immotrailer Anspruch auf eine Anzahlung von mindestens 50% der Produktionskosten oder nach Vereinbarung.

5.4

Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Schauspieler sowie Gebühren für die Miete von Ausrüstung und Studio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, Drohnengenehmigungen etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

5.5

Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial vom Kunden nicht verwendet wird.

5.6

Bei Lieferung von Bildmaterial aus dem Archiv von immotrailer fällt ggf. nebst der Lizenzgebühr auch eine Archivnutzungsgebühr an.

5.7

Sollte der Auftrag bis 14 Tage vor filmischer Produktion durch den/die Auftraggeber:in abgesagt werden, fallen für den/die Auftraggeber:in keine Kosten an und es kann ein Ersatztermin vereinbart oder die Produktion storniert werden.

  • Bei Absage durch den/die Auftraggeber:in bis 7 Tage vor Produktions- bzw. Drehtag ist der Auftrag nicht mehr stornierbar und es fallen 50% des gesamten Auftragsvolumens zulasten des/der Auftraggebers:in an.
  • Bei Absage seitens des/der Auftraggebers:in bis 3 Tage vor Produktions- bzw. Drehtag ist der Auftrag nicht mehr stornierbar und es fallen 75% des gesamten Auftragsvolumens zulasten des/der Auftraggebers:in an.
  • Bei Absage seitens des/der Auftraggebers:in ab 24 Stunden vor Produktions- bzw. Drehtag ist der Auftrag nicht mehr stornierbar und es fallen 100% des gesamten Auftragsvolumens zulasten des/der Auftraggebers:in an.
 

6. Gerichtsstand und anwendbares Recht

6.1

Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zug. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar.

6.2.

Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Stand: 13.05.2024